Förderung

Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen, Höhe und der richtige Zeitpunkt

Florian Eberding · 4. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Förderung für Gründer aus dem ALG-I-Bezug. Er sichert deinen Lebensunterhalt in den ersten Monaten der Selbstständigkeit, in denen das Geschäft noch keine stabilen Einnahmen liefert. Trotzdem scheitern viele Anträge. Nicht an der Geschäftsidee, sondern am Timing und an der Vorbereitung.

Hier findest du die Voraussetzungen, die Förderhöhe und die Fehler, die du vermeiden musst.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III unterstützt Bezieher von Arbeitslosengeld I, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beenden. Wie der AVGS ist er eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft jeden Antrag einzeln. Ein überzeugender Businessplan und eine saubere Begründung sind deshalb keine Formalie, sondern der Kern des Antrags.

Die Voraussetzungen im Überblick

Die 150-Tage-Falle: Entscheidend ist der Restanspruch am Tag der Gründung, nicht bei Antragstellung. Während die Agentur deinen Antrag bearbeitet, läuft dein Anspruch weiter ab. Wer zu spät startet, rutscht unter die Grenze und verliert die komplette Förderung. Rechne deshalb vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an rückwärts und plane die Gründung früh.

Höhe und Dauer der Förderung

Phase
Dauer
Leistung
Phase 1
6 Monate
Letztes ALG I + 300 € monatlich
Phase 2
9 Monate
300 € monatlich (auf Antrag)

Die 300 Euro sind eine Pauschale für deine soziale Absicherung, vor allem für die Krankenversicherung. Phase 2 musst du separat beantragen und nachweisen, dass deine Geschäftstätigkeit hauptberuflich läuft. Rechenbeispiel: Bei 1.400 Euro ALG I erhältst du in Phase 1 insgesamt 10.200 Euro, in Phase 2 weitere 2.700 Euro. Zusammen 12.900 Euro, die du nicht zurückzahlen musst.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung

Kernstück des Antrags ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Dazu zählen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Steuerberater und Unternehmensberatungen. Geprüft werden dein Businessplan, deine Umsatz- und Ertragsvorschau und deine Qualifikation.

Aus der Praxis: Die fachkundige Stelle prüft, ob deine Zahlen plausibel sind. Ein Umsatzsprung von null auf 20.000 Euro im Monat drei ohne erklärten Vertriebsweg fällt durch. Eine konservative, nachvollziehbare Planung mit klaren Annahmen besteht. Wir erstellen Tragfähigkeitsbescheinigungen seit über 20 Jahren und wissen, worauf die Agenturen achten.

Aus der Praxis

Der häufigste Fehler ist nicht der schlechte Businessplan. Es ist die Gewerbeanmeldung vor dem Antrag. Wer zuerst gründet und dann fragt, bekommt nichts mehr.

Der richtige Ablauf

  1. Gründungsabsicht der Agentur für Arbeit melden.
  2. Antragsunterlagen für den Gründungszuschuss anfordern.
  3. Businessplan mit Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätsplanung erstellen. Hierfür kannst du den AVGS nutzen, dann kostet dich die Begleitung nichts.
  4. Tragfähigkeitsbescheinigung bei einer fachkundigen Stelle einholen.
  5. Antrag vollständig einreichen und Bewilligung abwarten.
  6. Erst dann: Gewerbe anmelden bzw. freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

Häufige Ablehnungsgründe

Fazit

Der Gründungszuschuss ist planbar, wenn du die Reihenfolge einhältst und früh startest. Die 150-Tage-Grenze bestimmt deinen Zeitplan, die Tragfähigkeitsbescheinigung deine Bewilligungschance. Beides lässt sich vorbereiten, am besten im geförderten AVGS-Coaching, bevor der Antrag gestellt wird.

Anspruch unklar? Wir rechnen es durch.

Restanspruch, Timing, Tragfähigkeit: Wir prüfen deine Ausgangslage und sagen dir ehrlich, ob und wie der Gründungszuschuss für dich erreichbar ist.

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