AVGS-Coaching · Gefördert durch die Agentur für Arbeit

Dein Gründungscoaching.
0 Euro Eigenanteil.

Du beziehst Arbeitslosengeld I und willst dich selbstständig machen? Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten deiner Gründungsberatung. Bis zu 75 Stunden Einzelcoaching.

AVGS-Anspruch prüfen
75 Std.
Einzelcoaching möglich
0 €
Eigenanteil für dich
14 Tage
vom Gutschein zum Start
150+
AVGS-Coachings begleitet

In 4 Schritten zum geförderten Coaching

Kein bürokratischer Aufwand. Wir begleiten dich von der Anfrage bis zum Start.

1

Kostenfreies Erstgespräch

Wir klären in 15 Minuten, ob du die Voraussetzungen erfüllst und welcher Coaching-Umfang zu deinem Vorhaben passt.

2

AVGS beantragen

Du beantragst den Gutschein formlos bei deiner Sachbearbeitung. Wir formulieren das passgenaue Angebot für die Behörde mit.

3

Gutschein einreichen

Die Abrechnung läuft über unsere zugelassenen Bildungsträger. Du hast keinerlei Kosten und keinen Papierkram.

4

Coaching-Start

Innerhalb von 14 Tagen starten wir. Einzelcoaching, flexibel terminiert, vor Ort oder remote.

Das steckt in deinem Coaching

✓ Geschäftsmodell entwickeln und Tragfähigkeit der Idee prüfen
✓ Vollständiger Businessplan, adressatengerecht für Agentur für Arbeit, Bank oder Investoren
✓ Rechtsformwahl und Gründungsformalitäten
✓ Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung
✓ Marketingkonzept und erste Kundengewinnung
✓ Antrag auf Gründungszuschuss inkl. Tragfähigkeitsbescheinigung

Voraussetzungen im Überblick

Kriterium
Status
Bezug von Arbeitslosengeld I
erforderlich
Konkrete Gründungsabsicht
erforderlich
AVGS von der Agentur für Arbeit
beantragen wir gemeinsam
Eigenkapital oder Vorkenntnisse
nicht erforderlich
Eigenanteil an den Coachingkosten
0 Euro

Häufige Fragen

Die Antworten, die wir täglich geben.

Was ist der AVGS genau?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit. Er deckt die Kosten von Maßnahmen, die deine Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützen, vollständig ab. Dazu gehört professionelles Gründungscoaching.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS?

Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Deine Sachbearbeitung entscheidet im Einzelfall. Ein klar formulierter Antrag mit konkretem Gründungsvorhaben erhöht die Bewilligungschance deutlich. Genau dabei unterstützen wir dich vor der Antragstellung.

Was kostet mich das Coaching?

Nichts. Die Agentur für Arbeit rechnet direkt mit dem zugelassenen Bildungsträger ab. Es gibt keinen Eigenanteil und keine versteckten Kosten.

Wie lange dauert das Coaching?

Je nach Bewilligung bis zu 75 Stunden Einzelcoaching. Den Umfang stimmen wir vorab auf dein Vorhaben ab und formulieren ihn im Angebot für die Agentur.

Bekomme ich danach auch den Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine separate Förderung nach § 93 SGB III. Du brauchst dafür unter anderem mindestens 150 Tage ALG-I-Restanspruch am Tag der Gründung und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Beides bereiten wir im Coaching vor. Details findest du in unserem Beitrag zum Gründungszuschuss.

Prüfe jetzt deinen AVGS-Anspruch

Trage dich ein. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung. Unverbindlich und kostenfrei.

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