Förderung

AVGS beantragen: So bekommst du dein Gründungscoaching kostenfrei

Florian Eberding · 4. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Du beziehst Arbeitslosengeld I und planst den Schritt in die Selbstständigkeit. Dann steht dir ein Förderinstrument zur Verfügung, das viele Gründer nicht kennen: der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS. Mit ihm übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Kosten deiner Gründungsberatung. Bis zu 75 Stunden Einzelcoaching, ohne Eigenanteil.

In diesem Beitrag erkläre ich dir, wer den AVGS bekommt, wie der Antrag konkret abläuft und mit welcher Formulierung du deine Bewilligungschance erhöhst.

Was ist der AVGS?

Der AVGS ist eine Förderung nach § 45 SGB III. Die Agentur für Arbeit finanziert damit Maßnahmen, die deine Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zählt ausdrücklich dazu. Der Gutschein deckt die Kosten eines Gründungscoachings bei einem zugelassenen Träger vollständig ab.

Wichtig: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Deine Sachbearbeitung entscheidet im Einzelfall. Genau deshalb lohnt sich ein gut vorbereiteter Antrag.

Wer bekommt den AVGS?

Eigenkapital, Vorerfahrung oder ein bestimmtes Alter spielen keine Rolle. Auch wer noch unsicher ist, ob die Idee trägt, ist beim AVGS richtig: Die Tragfähigkeitsprüfung ist Teil des Coachings.

So läuft der Antrag in 4 Schritten

  1. Gespräch mit deiner Sachbearbeitung. Du teilst der Agentur für Arbeit mit, dass du dich selbstständig machen willst und dafür ein Gründungscoaching benötigst. Das geht im Termin oder formlos per E-Mail.
  2. Formloser Antrag. Es gibt kein Pflichtformular. Ein kurzer, konkreter Text reicht. Eine Musterformulierung findest du unten.
  3. Bewilligung und Gutschein. Bei Bewilligung erhältst du den AVGS mit Angabe von Maßnahmeziel, Umfang und Gültigkeitsdauer. Üblich sind drei Monate Gültigkeit.
  4. Träger wählen und starten. Du reichst den Gutschein bei einem zugelassenen Träger ein. Wir arbeiten mit zugelassenen Bildungsträgern zusammen und starten in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Musterformulierung für deinen Antrag

„Hiermit beantrage ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III für ein Coaching zur Vorbereitung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Ich plane die Gründung im Bereich [dein Bereich] zum [Zeitraum]. Das Coaching soll die Tragfähigkeit meines Vorhabens prüfen und die Erstellung des Businessplans begleiten.“

Was die Bewilligung wahrscheinlicher macht

Was das Coaching beinhaltet

Der Umfang richtet sich nach deinem Vorhaben, üblich sind 20 bis 75 Stunden Einzelcoaching. Bei uns umfasst das Coaching die Entwicklung des Geschäftsmodells, die Prüfung der Tragfähigkeit, den vollständigen Businessplan mit Umsatz- und Liquiditätsplanung, die Rechtsformwahl, das Marketingkonzept und die Vorbereitung des Antrags auf Gründungszuschuss inklusive Tragfähigkeitsbescheinigung.

Aus der Praxis

Die meisten Gründer unterschätzen nicht die Idee, sondern die Zahlen. Im Coaching rechnen wir dein Vorhaben einmal komplett durch, bevor du das Risiko eingehst. Das ist der eigentliche Wert der 75 Stunden.

AVGS und Gründungszuschuss kombinieren

Der AVGS finanziert die Vorbereitung, der Gründungszuschuss die Startphase. Die Reihenfolge ist entscheidend: Erst das Coaching mit Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung, dann der Antrag auf Gründungszuschuss, dann die Gewerbeanmeldung. Wer zu früh gründet, verliert den Anspruch auf beide Förderungen.

Fazit

Der AVGS ist der einfachste Weg zu professioneller Gründungsbegleitung ohne eigenes Budget. Der Antrag ist formlos, die Hürde ist niedrig, die Wirkung ist groß. Entscheidend ist ein konkret formuliertes Vorhaben und ein Träger, der die Sprache der Agentur für Arbeit spricht.

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Wir prüfen, ob der AVGS für dich infrage kommt, und formulieren den Antrag mit dir. Unverbindlich.

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