Du beziehst Arbeitslosengeld I und planst den Schritt in die Selbstständigkeit. Dann steht dir ein Förderinstrument zur Verfügung, das viele Gründer nicht kennen: der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS. Mit ihm übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Kosten deiner Gründungsberatung. Bis zu 75 Stunden Einzelcoaching, ohne Eigenanteil.
In diesem Beitrag erkläre ich dir, wer den AVGS bekommt, wie der Antrag konkret abläuft und mit welcher Formulierung du deine Bewilligungschance erhöhst.
Der AVGS ist eine Förderung nach § 45 SGB III. Die Agentur für Arbeit finanziert damit Maßnahmen, die deine Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zählt ausdrücklich dazu. Der Gutschein deckt die Kosten eines Gründungscoachings bei einem zugelassenen Träger vollständig ab.
Wichtig: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Deine Sachbearbeitung entscheidet im Einzelfall. Genau deshalb lohnt sich ein gut vorbereiteter Antrag.
Eigenkapital, Vorerfahrung oder ein bestimmtes Alter spielen keine Rolle. Auch wer noch unsicher ist, ob die Idee trägt, ist beim AVGS richtig: Die Tragfähigkeitsprüfung ist Teil des Coachings.
„Hiermit beantrage ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III für ein Coaching zur Vorbereitung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Ich plane die Gründung im Bereich [dein Bereich] zum [Zeitraum]. Das Coaching soll die Tragfähigkeit meines Vorhabens prüfen und die Erstellung des Businessplans begleiten.“
Der Umfang richtet sich nach deinem Vorhaben, üblich sind 20 bis 75 Stunden Einzelcoaching. Bei uns umfasst das Coaching die Entwicklung des Geschäftsmodells, die Prüfung der Tragfähigkeit, den vollständigen Businessplan mit Umsatz- und Liquiditätsplanung, die Rechtsformwahl, das Marketingkonzept und die Vorbereitung des Antrags auf Gründungszuschuss inklusive Tragfähigkeitsbescheinigung.
Die meisten Gründer unterschätzen nicht die Idee, sondern die Zahlen. Im Coaching rechnen wir dein Vorhaben einmal komplett durch, bevor du das Risiko eingehst. Das ist der eigentliche Wert der 75 Stunden.
Der AVGS finanziert die Vorbereitung, der Gründungszuschuss die Startphase. Die Reihenfolge ist entscheidend: Erst das Coaching mit Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung, dann der Antrag auf Gründungszuschuss, dann die Gewerbeanmeldung. Wer zu früh gründet, verliert den Anspruch auf beide Förderungen.
Der AVGS ist der einfachste Weg zu professioneller Gründungsbegleitung ohne eigenes Budget. Der Antrag ist formlos, die Hürde ist niedrig, die Wirkung ist groß. Entscheidend ist ein konkret formuliertes Vorhaben und ein Träger, der die Sprache der Agentur für Arbeit spricht.
Wir prüfen, ob der AVGS für dich infrage kommt, und formulieren den Antrag mit dir. Unverbindlich.
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